In den Anfängen des Kinos waren die Filmstreifen aus Nitrocellulose, einem Material, das bei starker Erhitzung explosionsartig abbrannte. Ab etwa 1920 wurden dann getrennte BWR (Bildwerferräume = Vorführräume) ohne Türe zum Zuschauerraum Vorschrift, dazu kamen spezielle Sicherheitseinrichtungen und -vorgaben.
Eine davon waren die Fallklappen: Die Projektionsfenster, durch die der Film in den Zuschauerraum gestrahlt wurde, waren mit Führungsschienen und massiven Schiebern aus Metall ausgestattet:
Bei einer Störung oder einem Feuer im BWR sausten diese Metallklappen mit Karacho nach unten und verschlossen alle Öffnungen zwischen Vorführraum und den Zuschauern.
Gehalten wurden die Klappen durch einen Elektromagneten, der sich im Kästchen über den Klappen befand:
Ausgelöst wurden die Magneten durch ein Stück Nitrofilm, das im Projektor selber oder an strategischen Stellen der Filmführung eingespannt war: Fing dieses Filmstückchen Feuer und/oder verpuffte es, löste es über einen magnetischen Schalter die Filmklappen aus.
Ab etwa Mitte der 50er Jahre wurde Nitratfilm endgültig aus deutschen Kinos verbannt, die Filmklappen wurden seither in vielen Vorführräumen mit Draht oder sonstwie fixiert, da sie nicht mehr zum Einsatz kamen: