So eine Art Privileg von Print-, Online- und Radio/TV-Journalisten ist es, die meisten Kinofilme bereits vor dem Bundesstart in Deutschland gezeigt zu bekommen. Macht auch Sinn, schließlich soll die Rezension ja spätestens zum Kinoeinsatz veröffentlicht werden…
Seit vielen Jahren ist es aber auch Usus der deutschen Verleiher, einen Film in Pressevorführungen zwar vorher zu zeigen, ihn aber mit einer Sperrfrist (einem Embargo) zu versehen. Praktisch heißt das, dass Rezensionen erst ab einem gewissen Datum publiziert werden dürfen. Das kann auch schon mal zwei Tage (!) vor dem Kinostart sein. So glaubt man wohl, den Vorab-Schaden durch negative Besprechungen begrenzen zu können…
Im Falle von 96 Hours – Taken 3 lief es ein bisschen anders: Der Film wurde ganz normal in Pressevorführungen gezeigt und nachdem die ersten Rezensionen online zu lesen waren, beschloss man nachträglich, eine Sperrfrist auf den Film zu legen:
So dürfen die Besprechungen erst ab dem 4. Januar 2015 veröffentlicht werden.
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