Wenn man Pressevorstellungen von Kinofilmen besucht, ist man ja so Einiges gewohnt: Taschen und Jacken muss man vor Betreten des Kinossaals abgeben, man wird mit Metalldetektoren und/oder Händen abgetastet und im Saal wacht man oftmals mit Nachtsichtgeräten über die Journalisten…
Und dann gibt es noch die sogenannten Sperrfristen: Dabei wird einem untersagt, seine Rezension vor einem bestimmten Termin zu veröffentlichen. Fast immer muss man seine Zustimmung noch per Unterschrift dokumentieren:
Böse Zungen behaupten, dass Sperrfristen wirkungsvolle Mittel – oder wirkungslose Versuche – der Verleiher seien, die Anzahl negativer Kritiken oder Verrisse vor dem Filmstart gering zu halten. Darf man seine Rezension erst 1 oder 2 Tage vor dem Kinostart veröffentlichen, kann man davon ausgehen, dass der Film nicht unbedingt gelungen ist. Solch ein Dokument aus der Praxis:
Besonders originell wird es, wenn der Verleih zuerst eine reguläre Pressevorführung ohne Embargo veranstaltet und erst Tage später beschließt, eine Sperrfrist zu setzen.
So geschehen bei 96 Hours – Taken 3.
Taschen und Jacken brauchte ich noch nie abgeben. Nur einmal musste ich meinen Rucksack draußen bzw. hinter dem Kleidertresen lassen. Die Sperrfristen sind natürlich allseits bekannt. Ansonsten finde ich immer eine entspannte Pressevorführung vor.
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Sperrfristen gibt es nicht nur bei Kino sondern auch bei Fernsehserien wie z.B. dem Tatort mit dem wir uns ja beschäftigen. Oftmals werden die Tatort Folgen dann auch nicht wie üblich 2-3 Wochen vorher zur Verfügung gestellt sondern 4-5 Tage vorher.
Also auch hier das Spiel mit der Zeit.
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Ich bin im Presseverteiler der ARD. Da kommen die Hinweise auf die guckbaren Tatort-Folgen meist sehr früh vor der Ausstrahlung…
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